6. Steuern beim Wohungskauf
Die richtige Berechnung
Die Besteuerung erfolgt nach ihrer Nutzung (z.B. Erstwohnung, Zweitwohnung, Luxuswohnung, …). Die anfallenden Steuern trägt, falls nicht anders vereinbart, der Käufer. Kauf von Privatperson: Registersteuer (2% oder 9% auf den Katasterwert), fixe Hypothekarsteuer (€ 50,00) und fixe Katastersteuer (€ 50,00). Kauf von Bau-oder Handelsunternehmen: 4%, 10% oder 22% MwSt auf den Kaufpreises, Fixgebühren von € 600,00 (Register-, Hypothekar- und Katastersteuer).